Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus bis zu zwei Personen, dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so ist dieses einzeln vertretungsberechtigt.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können einzelne oder sämtliche Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.