| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgledern, darunter ein Vorsitzenden und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Rechtsgewchäften bis zu einem Wert von höchstens 20.000,-- EUR brutto ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. |