| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beim Abschluss von Verträgen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.000,00 Euro wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. |