Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied (z.B. Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertendenen Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.