Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer zugleich die Aufgaben des Schriftführers und der andere die des Schatzmeisters übernehmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.