| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/in und drei Vizepräsidenten/innen von denen einer als Schatzmeister fungiert.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten/in oder seinen Vizepräsidenten/Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |