Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.