| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens drei oder fünf und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter mindestens der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende und ein/e Kassenführer/in. Weitere mögliche Vorstandsämter sind ein/e weitere Kassenführer/in, ein/e Schriftführer/in und zwei Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |