Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und das Vorstandsmitglied für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Aufgabenbereich: Organisation, Verwaltung, Personalmanagement und Leitung der Geschäftsstelle, Finanzverwaltung im Rahmen des Jahresbudgets, Organisatorische Unterstützung des Vorstandes, Fundraising (Privatspenden), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit