Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu fünf stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschräkt, dass zu Rechtsgeschäften von mehr als 750,00 Euro die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich vertreten können.