Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 3000,- EUR die Vertretung des gesamten Vorstands notwendig ist.