Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus insgesamt acht Personen, nämlich aus zwei Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied und bis zu drei Ersatzmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 500 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.