| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und dem zweiten Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |