Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und bis zu drei Geschäftsführern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte, die über einen Wert von 500,- Euro hinausgehen, ist die schriftliche (bzw. in Textform) Zustimmung eines Geschäftsführers erforderlich.