| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den geschäftsführenden Vorsitzenden allein, im Falle seiner Verhinderung durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam. |