| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |