Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einer Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einer Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.