Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 3.000 Euro ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.