Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder mit dem ersten Vorsitzenden.
Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.