| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und ggf. einem stellvertretenden Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Verpflichtungen des Vereins zu Leistungen von über 500,00 EUR bedürfen einer Entscheidung in Textform durch zwei Mitglieder des Vorstandes. |