Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzende, der/die erste stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.