| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsmitglied, das den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen ab 30.000,00 Euro. |