| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Zum An-und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz, zur Beteiligung an Gesellschaften und zur Aufbahme von Darlehen über 5.000,-- EUR ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. |