Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter einem ersten Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.500,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.