Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden ( Stellvertreter), dem dritten Vorsitzenden (geschäftsführendes Vorstandsmitglied) und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.