| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem aber höchstens drei Mitgliedern.
Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |