Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Finanzreferenten und höchstens vier Vertretern mit besonderen Aufgaben, insbesondere Landesvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Vertretungsfällen mit finanziellen Auswirkungen ist der Vorsitzende bzw. der Finanzreferent zu beteiligen.