| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Vorstandsmitgliedern, darunter der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |