Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Generalsekretär/Schatzmeister und zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam.