Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über den Abschluss oder die Änderung von Verträgen sowie sonstigen Rechtsgeschäften bei einem Vertrags- und Geschäftswert von mehr als 1.000,00 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung.