Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Vorstandsmitgliedern darunter der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und bis zu zwei Beisitzer/innen .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.