Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus vier Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3000 Euro ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.