| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, drei Kassenwarten, einem Kassenprüfer, drei Vertretern für religöse Angelegenheiten, zwei Medien- & Kommunikationsvertretern und zwei Pressesprechern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |