Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den ersten stellvertretenden Vorsitzenden, wenn auch dieser verhindert ist, durch den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.