Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, einem gleichberechtigten Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem Schriftführer und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder durch den gleichberechtigten Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.