Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und einem oder zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3000,- EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.