Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Sportwart, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Sportwart vertreten jeweils allein.