| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und ggf. bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Besteht der Vorstand nur aus dem Vorsitzenden, so vertritt dieser allein. |