Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Immobiliengeschäfte oder Geschäfte, die ein Volumen von 2500,- € übersteigen, ist der Vorstand nur gemeinsam vertretungsberechtigt.