Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000 Euro die Zustimmung des Vorstandes nötig ist.