| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem bis zwei Vorsitzenden und bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzender und einen stellvertretender Vorsitzenden gemeinschaftlich. |