Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 1.000,00 Euro wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.