Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung, Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.