Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Bundesvorsitzenden, bis zu zwei weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Bundesvorsitzende und der erste stellvertretende Bundesvorsitzende sind jeweils einzelvertretungsbefugt.