| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf zum Erwerb und zur Veräußerung von Eigentum, zur Hingabe und Aufnahme von Kapital und zur Übernahme von Zahlungsverbindlichkeiten ab einem Betrag von 500,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |