Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzende/n, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der/die Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in sind alleinvertretungsberechtigt.