Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu sechs Beisitzern/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis 500,00 Euro ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsbefugt.