Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem mindestens drei, fünf oder sieben Personen, darunter der erste Vorsitzende, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der stellvertretende Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.