Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte ab 2000 EUR sind der Kassenwart gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.