Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden/Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundstücken die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.